Grüne Mietveträge

Slowakei

Nachhaltigkeit erfordert die Aufmerksamkeit der Eigentümer von Geschäftsgebäuden

Nachhaltigkeit wird zunehmend als Standardmerkmal für hochwertige Gewerbeimmobilien angesehen. Eigentümer von Geschäftsgebäuden müssen sich darüber im Klaren sein, dass ökologisch verschwenderische Gebäude bald nicht mehr marktführend sein werden; im Gegenteil, Gebäude mit einer starken ökologischen Grundlage werden für Nutzer und Investoren demgegenüber attraktiver sein. Umweltverschwenderische Gebäude werden als Eigentum und zur Miete bald weniger begehrt sein, und der Mangel an Nachfrage wird ihren Wert sinken lassen.

Um einen guten Ruf zu bewahren, das Interesse der Kunden aufrechtzuerhalten oder gute Mitarbeiter zu gewinnen, werden sich Eigentümer und Vermieter auch zunehmend Gedanken über die Umweltauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit machen. Nicht zuletzt spielen Betriebskosteneinsparungen für Mieter eine wichtige Rolle.

Was ist ein grüner Mietvertrag?

Es gibt keine allgemeingültige Definition des Begriffs "grüne Vermietung". Ein grüner Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag mit zusätzlichen Klauseln, die auf die Verbesserung der Umwelt und der Umweltleistung des Gebäudes abzielen. In der Regel können Mietverträge als "grüne Mietverträge" eingestuft werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen, um die Energieeffizienz der gemieteten Räumlichkeiten zu verbessern.

Grüne Klauseln können verwendet werden, um Umweltregeln beziehungsweise Umweltverpflichtungen auszuhandeln, beispielsweise in den Bereichen: (i) Energieverbrauch (Verringerung oder Verbesserung der Effizienz des Energieverbrauchs, einschließlich der Auswahl alternativer Energiequellen mit geringeren Umweltauswirkungen), (ii) Wasserverbrauch und -einleitung (Verringerung oder Verbesserung der Effizienz des Wasserverbrauchs oder der Wassereinleitung), (iii) Abfallerzeugung und -bewirtschaftung (Verringerung des Abfallaufkommens, Verbesserung der Rate oder Effizienz des Abfallrecyclings oder der Wiederverwendung von Ressourcen), (iv) Erzeugung oder Emission von Treibhausgasen (Verringerung der Erzeugung oder Emission von Treibhausgasen), (v) sonstige negative Umweltauswirkungen bei der Nutzung des Gebäudes.

In einem ökologisch effizienten Gebäude sollten vorzugsweise nur Elemente installiert werden, die aus energieeffizienten und umweltfreundlichen Materialien hergestellt sind. Installation von energiesparenden Vorrichtungen, z. B. Beleuchtung, Toilettenanlagen, Vorkehrungen zur Einhaltung von Umweltvorschriften bei der Ausübung von Arbeitstätigkeiten, Bereitstellung von Einrichtungen für Radfahrer (z. B. Fahrradabstellräume, Duschen und Umkleideräume), die Bereitstellung von Shuttle-Diensten zur Anbindung an öffentliche Nahverkehrsknotenpunkte, die Einrichtung geeigneter Lebensräume zur Unterstützung der lokalen Flora und Fauna sind nur einige der vielen Ideen, um einen Raum als "grün" zu präsentieren und den so genannten ESG-Kriterien (Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien) zu folgen, die auch eine immer beliebtere Methode zur Bewertung von Unternehmen sind.

Zusammenfassung

Es ist eine Frage der nahen Zukunft, wann grüne Mietverträge als Aktiv- und nicht als Passivposten betrachtet werden. In Anbetracht der zunehmenden Umweltgesetzgebung und der wachsenden Bedeutung der Berichterstattung über Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung von Unternehmen wird es immer wichtiger, Möglichkeiten zur Verbesserung des Umweltschutzes zu ermitteln, Ziele zu setzen und diese zu verfolgen. Natürlich führen grüne Mietverträge nicht automatisch zu Umwelteffizienz; echter Fortschritt erfordert auch ein Engagement für grüne Verpflichtungen.