Bulgarische Wettbewerbskommission führt Besprechungen vor Zusammenschlussanmeldung ein 

Bulgarien
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Am 1. Januar 2021 hat die bulgarische Kommission zum Schutz des Wettbewerbs (KSW) ein neues Verfahren für die Kommunikation mit Antragstellern bei Einbringung von Zusammenschlussanmeldungen eingeführt, bevor die Meldung einer Fusion erfolgt. Dieses Verfahren soll die Anmeldung von Zusammenschlüssen erleichtern und könnte zu einer schnelleren Untersuchung durch die Regulierungsbehörde führen.

Die beteiligten Parteien verwenden ein Musterformular, um Besprechungen vor Fusionsanmeldung zu initiieren. Die KSW hat darauf hingewiesen, dass ein Treffen mindestens zwei Wochen vor der Anmeldung des Zusammenschlusses eingeleitet werden sollte. Die nationale Wettbewerbsbehörde hat eine nicht abschließende Liste von Themen zur Verfügung gestellt, die während des Treffens vor einer Fusionsanmeldung diskutiert werden können. Zu diesen Themen gehören, wie folgt:

  • Verfahren zur Beurteilung des Zusammenschlusses
  • Art und Rechtsformen der Transaktion, die Art der ausgeübten Kontrolle und die Identifizierung der betroffenen Unternehmen
  • Festlegung der Umsatzschwellen
  • Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung der jeweiligen Märkte
  • Möglichkeit, einen Teil der Informationen freizustellen, welche für die Durchführung der Gesamtanalyse des Zusammenschlusses nicht wesentlich sind
  • Gelegenheit zur Erörterung von Wettbewerbsfragen, die sich aus dem Zusammenschlussvorhaben ergeben könnten

Die Gespräche zwischen der KSW und den beteiligten Parteien unterliegen der Vertraulichkeit. Sofern die Parteien zustimmen, können die bei Besprechungen vor der Anmeldung vorgelegten Unterlagen von der nationalen Behörde bei der Bewertung der geplanten Anmeldung verwendet werden.

Hintergrund

Treffen vor der Zusammenschlussanmeldung sollen keine verbindliche Wirkung auf die KSW haben, bieten jedoch eine wertvolle Plattform für Antragsteller, um das Fusionsvorhaben mit der Regulierungsbehörde zu besprechen. Die KSW begrüßt die Kontaktaufnahme im Vorfeld von Zusammenschlussanmeldungen, damit alle beteiligten Parteien die Transaktionen und ihre Auswirkungen auf die Märkte besser verstehen können. Darüber hinaus ermöglichen diese Kontakte der Regulierungsbehörde, ihre Entscheidung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu treffen, und könnten die Notwendigkeit verringern, dass die KSW zusätzliche ergänzende Informationen von den Parteien anfordert.

Für weitere Informationen zum bulgarischen Wettbewerbsrecht kontaktieren Sie bitte Ihren regulären CMS-Ansprechpartner bzw. unseren lokalen CMS-Experten Ivan Gergov, CMS Sofia, oder senden Sie eine E-Mail.