Letzte Tage für den Verkauf von Einwegplastikprodukten in der Slowakei

Slowakei
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Am 3.7.2021 trat die Novelle des Gesetzes Nr. 79/2015 Slg. in Kraft. Es verbietet grundsätzlich das Inverkehrbringen bestimmter Einwegkunststoffprodukte, Verpackungen und Nichtverpackungsprodukte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen in der Slowakischen Republik. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Produkte von diesem Verbot betroffen sind und wie derzeit eingelagerte Waren zu behandeln sind.

Ziel der Einführung dieses Verbots ist es, die Umweltauswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte zu vermeiden und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, die sich durch innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle, Produkte und Materialien auszeichnet.

Die Rechtsvorschriften zielen darauf ab, diejenigen Hersteller zu unterstützen, die recycelbare Produkte auf den Markt bringen. Unter anderem wird angestrebt, von der Verwendung zusammengesetzter Verpackungen oder der Verwendung mehrerer Verpackungsarten für ein und dasselbe Produkt wegzukommen.

In Anlehnung an die europäische Gesetzgebung verbietet das slowakische Abfallgesetz Unternehmern die Vermarktung folgender Produkte auf dem slowakischen Markt:

  • Einwegplastikprodukte,
  • Verpackungen aus oxo-abbaubaren Kunststoffen und
  • Nicht-Verpackungsprodukte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen.

Das Verbot gilt nicht für alle Einwegplastikprodukte. Aber es sind beispielsweise Besteck, Teller, einige Arten von Wattestäbchen, einige Arten von Strohhalmen, Getränkerührer, einige Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol, Getränkebehälter oder Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol verboten.

Neben Einwegplastikprodukten sind auch Verpackungen aus oxo-abbaubaren Kunststoffen verboten, d. h. Verpackungen, die Zusatzstoffe enthalten, die eine Zersplitterung des Kunststoffmaterials in Mikrofragmente oder einen chemischen Abbau durch Oxidation bewirken. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um Kunststoffverpackungen, die durch die Einwirkung von Sauerstoff in kleine Partikel zerfallen, wie z. B. Behälter für Gemüse, Obst, Desserts oder Eiscreme. Nicht-Verpackungsprodukte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen wurden ebenfalls auf die schwarze Liste gesetzt. Dazu gehören zum Beispiel Abfallsäcke.

Das slowakische Abfallgesetz führt in seinem Anhang die Produkte auf, die unter das Verbot fallen. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, die berücksichtigt werden müssen. Mehrere spezifische Produkte erfordern eine besondere Beurteilung, z. B. Papierprodukte mit Kunststoffauskleidung (Papierbecher, die mit einer Kunststoffauskleidung oder -beschichtung verstärkt sind).

Diese ausgewählten Produkte sollen durch umweltfreundlichere Alternativen wie Papier oder wiederverwendbare Produkte ersetzt werden.

Neben dem Verbot sollten in diesem Zusammenhang auch z. B. Kennzeichnungsvorschriften für diese Produkte festgelegt und andere Maßnahmen verfolgt werden.

Verbotene Einwegplastikprodukte können bis zum 31.12.2021 vertrieben werden. Dies gilt jedoch nur für Produkte, die vor dem 3.7.2021 auf den slowakischen Markt verbracht wurden. Das bedeutet, dass Produkte, die vor dem 3.7.2021 in den Lagern der Händler eingetroffen sind, bis zum Ende dieses Jahres verkauft werden können. Der Vertrieb von Produkten, die nach dem 3.7.2021 in slowakische Lagerhäuser gelandet sind, ist voll verboten. Verpackungs- und Nicht-Verpackungsprodukte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen dürfen ab dem 3.7.2021 nicht mehr auf dem slowakischen Markt verbracht oder vertrieben werden.