Neuregulierung der „erweiterten Herstellerhaftung″ in Russland

Russland
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Die russische Verpackungsverordnung hat nicht funktioniert. Jetzt setzt Russland zu einer umfassenden Reform an. Die Grundidee ist: der Hersteller entsorgt oder zahlt eine Umweltgebühr.

Ende Dezember 2020 genehmigte die Regierung der Russischen Föderation das „Konzept der Verbesserung des Instituts der erweiterten Haftung von Herstellern und Importeuren von Waren und Verpackungen″ (im Weiteren das „Konzept“). Damit ist eine umfassende Reform der Herstellerhaftung in Russland angestoßen.

Hersteller sollen zur vorschriftsmäßigen Entsorgung von Abfällen verpflichtet werden

Unter erweiterter Haftung der Hersteller und Importeure von Waren und Verpackungen (im Weiteren „erweiterte Herstellerhaftung“) versteht man den Regulierungsmechanismus für den Umgang mit Abfällen, der Hersteller und Importeure von Waren und Verpackungen (im Weiteren „Hersteller“) verpflichtet, deren vorschriftsmäßige Entsorgung zu gewährleisten. Das deutsche Pendant wäre die VerpackungsVO mit ihren Rücknahmeverpflichtungen und der Einrichtung des dualen Systems.

In Russland wurde die erweiterte Herstellerhaftung im Jahr 2015 eingeführt. Jeder Hersteller mussten danach entweder eigene Abfallentsorgungsanlagen für die Verwertung von Waren und Verpackungen errichten oder (direkt oder unter Beteiligung der von ihnen gegründeten Verbände) entsprechende Verträge mit spezialisierten Verwertungsunternehmen abschließen. Die Erfüllung der Pflicht der Hersteller zur Entsorgung muss durch jährliche Berichterstattung über die Einhaltung der Verwertungsvorschriften belegt werden. Erfüllt der Hersteller seine Pflichten nicht, ist eine Sonderzahlung (Umweltgebühr) in festgelegter Höhe zu zahlen.

Neues Konzept der erweiterten Herstellerhaftung soll in Russland für bessere Umsetzung sorgen

In der Praxis hat der Mechanismus der erweiterten Herstellerhaftung jedoch nicht in der geplanten Form funktioniert. In den fünf Jahre seit Einführung der erweiterten Herstellerhaftung hat in Russland die Zahl der Abfallentsorgungsanlagen und die Entsorgungskapazität nicht wesentlich zugenommen. Die in der Berichterstattung angegebenen Mengen entsprachen oft nicht den Tatsachen. Verwaltung und Kontrolle der erweiterten Herstellerhaftung waren mangelhaft. Die Umweltgebühr wurde kaum erhoben.

Aus diesem Grund hat die Regierung sich zu einer umfassenden Reform entschlossen, die mit dem Konzept in Gang gebracht wird. Mit dem Konzept werden insbesondere die folgenden grundlegenden Maßnahmen zur Verbesserung der erweiterten Herstellerhaftung vorgeschlagen:

  • Schaffung eines speziellen Informationssystems und von Registern zur Überwachung und Kontrolle der Abfallentsorgung;
  • der Hersteller soll seiner Verpflichtung zur Abfallentsorgung nicht mehr über die Einschaltung von Verbänden nachkommen können, die nicht über Entsorgungsanlagen verfügen;
  • schrittweise Erhöhung der verpflichtenden Entsorgungsquote um mindestens 10 % pro Jahr für alle Arten von Waren (mit Ausnahme von Verpackungen, deren vollständige Entsorgung bereits ab 1. Januar 2022 vorgeschrieben ist);
  • Revision der Umweltgebührensätze ab dem 1. Januar 2022 unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen an die Abfallentsorgung;
  • Berechnung der Umweltgebühr auf der Grundlage des doppelten Entsorgungsvolumens zur Förderung der selbstständigen Erfüllung der Entsorgungsstandards;
  • verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Abfallentsorgung (staatliche Unterstützungsmaßnahmen, Präferenzen bei öffentlichen Vergabeverfahren, Erlass der Einkommenssteuer natürlicher Personen bei der Abfallverwertung usw.).

Mit dem Konzept liegt jetzt ein Programm für die Reform der erweiterten Herstellerhaftung von. Die Reform selbst muss dagegen noch umgesetzt werden. In einer ersten Phase der Umsetzung des Konzepts ist die Entwicklung eines geeigneten Rechtsrahmens geplant. So wurde im Januar 2021 ein Entwurf eines Bundesgesetzes* in die Staatsduma eingebracht, der die Verpflichtungen der Hersteller zur Entsorgung von 100 % Verpackungsabfällen festlegt. Weitere Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Bestimmungen des Konzepts werden folgen.

Erweiterte Herstellerhaftung dürfte u.a. Erhöhung der Umweltgebühren zur Folge haben

Die Neuregulierung der erweiterten Herstellerhaftung wird erhebliche Auswirkungen auf alle Hersteller haben, die in der Russischen Föderation tätig sind.

So dürfte der für den 1. Januar 2022 angekündigte Übergang zur vollständigen Entsorgung von Verpackungen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Umweltgebühren erhöhen, da die Einhaltung dieser Entsorgungsanforderung in der gegenwärtigen Situation nur schwer zu erreichen ist.

Die Hersteller stehen bereits jetzt vor der Aufgabe, den bevorzugten Weg für die Entsorgung von Abfällen aus der Verwendung von Waren und Verpackungen zu planen und auszuwählen: eigene Kapazitäten zu schaffen, einen Vertrag mit einem geeigneten Entsorger zu unterzeichnen oder eine Umweltgebühr zu zahlen.

Für weitere Informationen zu der Abfallwirtschaft in Russland wenden Sie sich bitte an unsere Experten Dr. Thomas Heidemann, Dmitry Bogdanov, Ophelia Amirova oder an Ihren Ansprechpartner bei CMS Russia.

*Auf Russisch

Der Artikel wurde erstmal am 19. Februar 2021 auf www.cmshs-bloggt.de veröffentlicht.

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